Suchbegriff eingeben

Wieder möglich: telefonische Krankschreibung

Seit dem 7. Dezember können sich Arbeitnehmer in bestimmten Fällen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Die Regelung gilt jetzt auf unbefristete Zeit.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen, dass Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, von ihrem Arzt bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden können. Der Arzt soll hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden stellen, um eine solche Erkrankung zu diagnostizieren. Eine Krankschreibung kann nicht wegen anderer Krankheitsbilder telefonisch ausgestellt werden. Eine telefonisch ausgestellte Krankschreibung kann auch nicht telefonisch verlängert werden. Hierzu muss der Patient in die Praxis des Arztes kommen.  

Während vergleichbare Regelungen bisher immer befristet waren, gilt dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses unbefristet. Hierdurch sollen die Arztpraxen entlastet werden. Nicht zu unterschätzen ist dabei die Gefahr, dass auch Versicherte krankgeschrieben werden, die keinerlei Krankheitssymptome aufweisen, zumindest für bis zu fünf Tage.

Die telefonische Krankschreibung gilt auch für Kinderkrankschreibungen, um Praxen und Eltern zu entlasten und das Ansteckungsrisikio zu minimieren.

 

Stand: 14. Dezember 2023